Karussell · LinkedIn · Oktober 2026
Die Zehnjahresfrist bleibt.
Der Bundestag hat am 8. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf abgelehnt, der die Zehnjahresfrist beim Verkauf nicht selbst genutzter Immobilien streichen wollte. Für Eigentümer vermieteter Immobilien ändert sich damit vorerst nichts.
Was war geplant? Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte mit dem Gesetzentwurf Drucksache 21/6637 die Zehnjahresfrist in § 23 EStG für nicht selbst genutzte Immobilien streichen. Gewinne aus dem Verkauf wären dann unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern gewesen.
Was ist passiert? Der Bundestag hat den Entwurf am 8. Oktober 2026 abgelehnt.
Was bedeutet das? Wer eine vermietete Immobilie nach mehr als zehn Jahren Haltedauer verkauft, zahlt auf den Gewinn weiterhin keine Einkommensteuer. Maßgeblich für die zehn Jahre sind die Daten der Kaufverträge.
Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Sonderfälle, zum Beispiel Erbe, Eigennutzung oder gewerblicher Grundstückshandel, klären Sie bitte im Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung.
Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 21/6637. Stand: 14.10.2026.

